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100% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0934, von Landquart (Bezirk) bis Landrecies Öffnen
und einem Vertreter der Stadt Rostock gebildet; auch gehören dem Engern Ausschuß der Ritter- und Landschaft zwei L. neben drei ritterschaftlichen und vier städtischen Deputierten an. Landrecht , das in einem Lande geltende Recht
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0028, von Legitima portio bis Legitimationskarte Öffnen
. durch öffentliche Urkunden nachgewiesen wird (Deutsches Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875, §. 26). Obwohl diese L. dem Code civil und dem Badischen Landrecht unbekannt ist, ist sie in den preuß. Rheinlanden nach Kabinettsorder vom 6. Nov. 1827 gestattet. Das Bayrische
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0121, von Lettres de cachet bis Letztwillige Verfügung Öffnen
Rechte ein Alter des Testierenden von 12 und 14 J., je nachdem es sich um weibliche oder männliche Personen handelt, dem Bayrischen Landr. Ⅲ, 3, §. 3, dem Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2066, dem Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 12, §. 16 und dem Österr. Bürgerl
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0840, Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) Öffnen
Land und Stadt Essen; außerdem in den ehemals preußischen, jetzt bayrischen Fürstentümern Ansbach und Baireuth. Die Geltung des französischen Rechts erstreckt sich auf die preußischen Rheinlande mit Ausschluß der im Gebiet des preußischen Landrechts
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0606, von Faustpfandkredit bis Faustrecht Öffnen
civil Art. 2078, Bayrisches Landrecht und Ausführungsgesetz zur Civilprozeßordnung und Konkursordnung). Nach andern Gesetzen darf der Gläubiger auch ohne gerichtliche Ermächtigung öffentlich versteigern lassen (Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 480
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0743, von Ehefrau bis Ehegartenwirtschaft Öffnen
zurückfordern); nach konstanter Praxis in Württemberg, in verschiedenen Teilen Bayerns nach ältern Statuten; nach dem Recht der meisten thüring. Staaten und Anhalt, in Bremen, in Oldenburg bezüglich des eingebrachten Vermögens. Nach Bayrischem Landrecht
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0315, von Errungene Güter bis Ersatzbehörden Öffnen
in Preußen nur in kleinen Teilen der Rheinprovinz und der Provinz Hannover, inHohenzollern und in größeru Teilen von Schleswig-Kolstein und inHessen-Nassau, außer- dem in vielen Teilen von Bayern, insbesondere nach Maßgabe des Bayrischen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0658, Annahme an Zahlungsstatt Öffnen
Unterscheidungen fallen lassen, jedoch unterscheidet das Bayrische Landr. I, 5, §§. 10, 11 noch Arrogation und Adoption. Sie verlangen teils durchweg landesherrliche Genehmigung, teils stets nur gerichtliche Bestätigung. Vgl. jedoch bayr. Gesetz vom 5. Mai
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0939, Gesetzliche Erbfolge Öffnen
Bayrischen Landrecht, die in dem größten Teile der Mark Brandenburg in Geltung stehende sog. Ioachimische Konstitution von 1527, neuestens die Gesetze für Oldenburg (Herzogtum und Fürsten- tnm Lübeck) vom 21. April 1873 und 10. Jan. 1879. Mehr
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0006, von Morgen (Kurt Ernst) bis Morgenstern Öffnen
sie als eine am Morgen nach der Vrautnacht ver- sprochene Vermögenszuwendung, das Preuß. Allg. Landrecht als eine bei Schließung der Ehe ver- sprochene Zuwendung, das Bayrische Landrecht als Geschenk in Ansehung des jungfräulichen Standes
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0550, Bayern (Geschichte: 1300-1650) Öffnen
seitdem wiederholt unter mehrere Linien geteilt, wodurch Zwietracht und Verwirrung entstanden und die Macht des bayrischen Fürstenhauses sehr geschwächt wurde. Die auswärtigen Besitzungen, Brandenburg (1373), Tirol (1363), Holland (1428), gingen bald
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0626, von Kaufaccise bis Kauffmann Öffnen
). Kaufaccise, eine auf Verkäufe gelegte Abgabe; s. Gebühren und Verkehrsteuer. Kaufbeuren, unmittelbare Stadt im bayr. Regierungsbezirk Schwaben, an der Wertach und der Linie München-Lindau der Bayrischen Staatsbahn, 671 m ü. M., hat eine katholische
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0432, von Wasserregal bis Wasserreiser Öffnen
Befugnisse. In manchen Gesetzgebungen (preußisches Landrecht, französisches Recht, bayrisches Gesetz vom 28. Mai 1852) werden die öffentlichen Flüsse als Eigentum des Staats behandelt. Andre neuere Wassergesetze behandeln auch die nicht schiff
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0546, Bayern (Gemeindeverwaltung, Rechtspflege, Armenwesen, Finanzen) Öffnen
die des bayrischen Landrechts, des preußischen Landrechts und des Code civil. Das Hypothekenwesen ist durch Gesetz vom 1. Juli 1822, das Notariat durch Gesetz vom 1. Nov. 1861 geregelt. Die Verwaltungsrechtspflege wird in letzter Instanz von dem
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0233, von Gesetzbuch bis Gesetzesauslegung Öffnen
bewirkt, oder wenigstens von derselben gutgeheißen und anerkannt worden ist. Solche Gesetzbücher sind das Corpus juris civilis und das Corpus juris canonici, das preußische Landrecht, das österreichische und bayrische G., der Code Napoleon etc. Unter
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0464, von Landpfleger bis Landsassen Öffnen
). Landrecht, im Mittelalter das gemeine Recht im Gegensatz zu den Stadt- und Hofrechten, zu dem Lehnrecht und den Lehnsgewohnheiten; dasjenige Recht, welches in den Landgerichten, wo unter Königsbann gerichtet wurde, galt. Die frühsten Aufzeichnungen des
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0657, von Anna Amalia (Herzogin von Sachsen-Weimar) bis Annahme an Kindesstatt Öffnen
deutschen Rechten anerkannt, insbesondere im Bayrischen Landrecht, im Preuß. Allg. Landrecht, im Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch, im Code civil und im Österr. Bürgerl. Gesetzbuch , von einigen fremdländischen Gesetzgebungen, z. B. dem
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0653, von Beißbeere bis Beitzke Öffnen
, durch welchen sie an den ihr nach den Gesetzen zukommenden Rechten etwas verlieren soll (Ⅱ, 1, §. 441). Anderer Art ist der B. des Code civil und des Badischen Landrechts für Ehefrauen, Art. 391, 392 (das Badische Landrecht übersetzt
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0803, von Einkaufsrechnung bis Einkommen Öffnen
Vertrags sind nicht durchweg die gleichen, überdies bestehen viele Streitfragen. Das Preuß. Allg. Landrecht regelt den Vertrag in den §ß. 717 fg.; II, 2 jedoch ist derselbe selten, und schon die Gesetzesrevisoren Pens. XVI, II, 2, §. 243 scklagen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0559, von Familienherd bis Familienorden Öffnen
in Rheinpreußen durch Verordnnng vom 25. Febr. 1826, in Baden durch das Landrecht Satz 577ca., in Nheinhessen durch Gesetz vom 13. Sept. 1858. Für Preußen ist das in der Ver- fassnngsurkunde ausgesprochene Verbot, F. zu er- richten, durch Gesetz vom 5
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0969, Forderungsrecht Öffnen
.) gestellt. Die Rechtslehre und die Gesetze, welche das ge- samte bürgerliche Recht umfassen, wie das Preuß. Allg. Landrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch für Sach- sen, das Osterr. Allg. Bürgerl. Gesetzbuch, der (^oäe civil, das Bayrische
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 1004, von Heinzen bis Heiratsbureau Öffnen
" (4. Anst., Aachen 1889) heraus. (S. Walzeisen.) Heirat, das im Verkehr übliche Wort für die Eheschließung (s. Ehe und Civilehe). Im Ooä6 oivil und im Vadischen Landrecht ist im Anschluß an einige ältere Rechte der Satz anerkannt "H. macht
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0131, von Sachbeschädigung bis Sacher-Masoch Öffnen
. zusammen, wohl aber das Bayrische Landrecht und die Gesetzgebungswerke für Sachsen, Zürich, die Niederlande u. s. w. Sacher-Mafoch, Leop. von, Romanschrift- steller, geb. 27. Jan. 1836 zu Lemberg, studierte 9
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0122, Letztwillige Verfügung Öffnen
gilt für das Gemeine Recht, das Bayrische Landrecht (Ⅲ, 4, §§. 11, 19), Württemberg, das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch (§§. 2196 fg.); hiernach ist nicht einmal erforderlich, daß die Verfügungen unter sich einen Zusammenhang haben. Ihnen sind zahlreiche
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 1038, von Lebensgeist bis Lebensversicherung Öffnen
einer Persönlichkeit zu erlangen, müsse das geborene Kind menschliche Gestalt haben und 24 Stunden nach der völligen Trennung von der Mutter gelebt haben. Die neuern deutschen Rechte, das Bayrische Landrecht, das Preuß. Allg. Landrecht, das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0363, Strafrecht (Theorien) Öffnen
, und so entstand der Unterschied zwischen gemeinem und partikulärem deutschen S. Dem vorigen Jahrhundert gehören das Josephinische Gesetzbuch von 1787 und das Allgemeine preußische Landrecht von 1794 an. Von weitreichendem Einfluß ward
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0101, von Christophania bis Christophe Öffnen
deutsche, namentlich bayrische, Familien ins Land zog und bevorzugte. Nach Christophs Tod (6. Jan. 1448) kam das Haus Oldenburg auf den dänischen Thron. [Württemberg.] 5) C., der vierte Herzog von Württemberg, geb. 12. Mai 1515, war der einzige
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0944, Köln (Erzstift) Öffnen
, Der Kölnische Krieg, Gotha 1882 ff.) Infolge dieses Kriegs schuldete das Erzstift allein an Bayern 1,600,000 Thlr., und bayrische Truppen spielten von da ab im Erzstift die Herren. Ernsts Nachfolger und Neffe Ferdinand (1612-50) schloß sich
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0875, von Lohfarbe bis Lohr Öffnen
und wurde 1865 zum Direktor des bayrischen Reichsarchivs und 1875 zum Geheimrat ernannt. Im Auftrag des Königs Max machte er 1863 eine Reise nach Rom und Unteritalien, 1873 bereiste er im Auftrag des Königs Ludwig II. die Kanarischen und griechischen
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0167, von Verwaltungsexekutive bis Verwandtschaft Öffnen
«, herausgegeben von Stengel (Freiburg 1889 ff., 2 Bde.); Hue de Grais, Verfassung und V. in Preußen und im Deutschen Reich (6. Aufl., Berl. 1888); Zelle, Handbuch des geltenden öffentlichen und Privatrechts für das Gebiet des preußischen Landrechts
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0061, Eltern Öffnen
. A. Preuß. Allg. Landr. II, 2, 88- 64, 74; Sächs. Bürgert. Gesetzb. §. 1802; ^060 civil und Badisches Landr. Art. 203; Österr. Bürgert. Gesetzb. §§. 144, 148.) Wegen der religiösen Erziehung beschränkt das Preuß. Allg. Landrecht freilich
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0246, von Erbzins bis Erchanger Öffnen
Necht, insbesondere die Praxis des- selben, erkennt den dem Erblasser gegenüber aus- gesprochenen, von diesem angenommenen Verzicht an, ebenso das Preuh. Allg. Landrecht; das letztere spricht jedoch ausdrücklich nur von dem Verzichte
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0194, von Cocos chilensis bis Codemo Öffnen
ist der C. sogar als eine politische Krankheit bezeichnet worden. Gleichwohl hat der C., besonders wegen seiner einheitlichen Darstellung und Abgeschlossenheit, in den preußischen, bayrischen und hessischen Rheinlanden die unter der französischen
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0791, Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) Öffnen
und zu fördern. Diese Aufgabe ward teils durch den Erlaß einer Menge von Spezialgesetzen, teils durch umfangreiche Kodifikationen in mehr oder weniger glücklicher Weise gelöst. Namentlich sind in dieser Beziehung das allgemeine preußische Landrecht
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0723, von Erbfolgekriege bis Erblande Öffnen
723 Erbfolgekriege - Erblande. ist. Im preußischen Landrecht z. B. gestaltet sich die gesetzliche E. folgendermaßen: 1) Kinder und die Nachkommen vorverstorbener Kinder; 2) Eltern; 3) vollbürtige Geschwister und die Nachkommen von solchen; 4
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0714, Friedrich (Preußen: F. der Große) Öffnen
Kolonie, deren Besitz deshalb so wichtig war, weil sie Ostpreußen mit den Marken verband. Auch sonst war F. bemüht, den Frieden aufrecht zu erhalten und die Eroberungsgier der Nachbarn zu beschränken. Zu diesem Zweck begann er 1778 den bayrischen
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0065, Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) Öffnen
, und gerade in dem größten deutschen Staat fehlt es an einer einheitlichen Gemeindeordnung. Insbesondere haben in Preußen die sieben östlichen Provinzen keine vollständige Landgemeindeordnung, nur eine Ergänzung des allgemeinen Landrechts und provinzieller
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0360, von Maurer bis Mauretanien Öffnen
Islands" (Leipz. 1880). Außerdem lieferte er zahlreiche Aufsätze für die Abhandlungen der königlich bayrischen Akademie, unter denen als besonders wertvoll zu nennen sind: "Über die Ausdrücke: altnordische, altnorwegische und isländische Sprache" (1867
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0370, Maximilian (Bayern) Öffnen
Ferdinand II. Als ihm sein Vater 1597 die Regierung abtrat, brachte er ein regeres Leben in den Gang der Staatsgeschäfte, zog aber bei seinen Reformen die Landstände zur Hilfe und schritt überhaupt vorsichtig vor. Er schuf 1616 eine neue Landrecht-, Polizei
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0261, von Nota bene bis Notariat Öffnen
für das landrechtliche Gebiet erlassene altpreußische Notariatsgesetz vom 11. Juli 1845 ausgedehnt ist. In Österreich (Notariatsordnung vom 25. Juli 1871) ist der Notariatszwang für folgende Rechtshandlungen eingeführt, deren Gültigkeit durch die Aufnahme
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0367, Preußen (Geschichte: Friedrich der Große, Friedrich Wilhelm II.) Öffnen
mit dem Hauptland in Verbindung setzte, sowie den Netzedistrikt (35,500 qkm mit 900,000 Einw.). Schon der bayrische Erbfolgekrieg (1778-79, s. d.) brachte aber die Nebenbuhlerschaft Preußens und Österreichs in Deutschland zum offenen Ausbruch, und indem
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0218, von Stage bis Stahl Öffnen
er "Umkehr der Wissenschaft" zum Glauben an die geoffenbarte Wahrheit der christlichen Religion forderte. 1832 ward S. zum außerordentlichen Professor in Erlangen, im November zum ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie, Pandekten und bayrisches
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0333, von Forgenmol de Bostquénard bis Fouquier Öffnen
.). Förster, 4) Ernst, Kunstschriftsteller. Vgl. auch Das Leben Emma Försters, der Tochter Jean Pauls, in ihren Briefen« (Verl. 1889), herausgegeben von ihrem Sohn Brix F. Letzterer, bis vor kurzem Offizier im 1. bayrischen Infanterieregiment zu
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0053, von Ablegen bis Ablehnung Öffnen
, welche im Bayrischen Landrecht zum Ermessen der Obervormundschaft stehen, in andern Rechten speciell aufgeführt sind. So kennt das Gemeine Recht, die Preuß. Vormundschaftsordnung von 1875, §. 23, der Code civil Art. 427 fg., das Sächs. Bürgerl
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0614, Anfechtung Öffnen
ist, im Falle späterer Geburt oder späterer Entstehung seines Rechts Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. - Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 776 fg. nimmt eine besondere Stellung ein. Das Preuß. Allg. Landrecht legt Gewicht darauf, ob der Erblasser
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0165, von Ausspielgeschäft bis Ausstattung Öffnen
sie ihnen die gleiche Verpflichtung auf gegenüber dem Sohne, welcher heiratet oder eine abgesonderte Wirtschaft einrichtet. (Vgl. Preuß. Allg. Landr. II, 2, §§. 232 fg.; Bayrisches Landr. I, 6, §§. 13, 14; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1661 fg.; Österr
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0652, von Beisa bis Beispiel Öffnen
mit Errungenschaftsgemeinschaft. Vgl. z. B. Roth, Bayrisches Civilrecht, Bd. 2 (Tüb. 1872), §. 158, Nr. 2, aber auch Motive zum Bürgerl. Gesetzbuch-Entwurf Ⅳ, 425 fg. 539‒541; Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 1 §§. 645 fg.; Gesetz vom 16. April 1860 für Westfalen, §. 7
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0130, von Blindenanstalten bis Blindendruck Öffnen
. Landr. Ⅰ, 5, §. 171 der gerichtlichen Aufnahme zu ihrer Gültigkeit; demgemäß ist der außergerichtlich von einem Blinden im Gebiet des Preuß. Allg. Landrechts gezeichnete Wechsel ungültig («Entscheidungen des Reichsoberhandelsgerichts», Bd. 17, S. 283
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0232, von Erblandeshofämter bis Erbliche Krankheiten Öffnen
diesen Erfolg hat. Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 573 entzieht Klostergeistlichen für die Regel nur die Befugnis, letztwillig zu verfügen. Nach Bayrischem Landrecht und dem Mainzer Landr. Ⅲ, §. 10 bleiben die bereits errichteten letztwilligen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0561, von Familienschluß bis Famine Öffnen
in die dritte Hand gekommen ist und der derzeitige Inhaber mindestens im dritten Grade der Ver- wandtschaft von dem Stifter entfernt ist. Vgl. z.B. Hess. Gesetz von l858, Bayrisches Editt 92 - 96, Vadisches Landr. Satz 577 ^^, <^, braunschw. Gesetz
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0649, von Feldpost bis Feldsalat Öffnen
der landesherrlichen Gesetzgebung. Nach dem Vorbild des franz. (^oäe rurai von 1791, ergänzt durch Gesetz vom 6. April 1889, wurde in Preußen für den Bereich des Allg. Landrechts die Ieldpoli- zeiordnuna vom 1. Nov. 1847 erlassen. Eine für ganz
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0802, von Findelkinder bis Findhorn Öffnen
den Art. 58 des 0ocl6 civil und des Vadischen Landrechts an. Die Motive des Deut- schen Entwurfs I, 76 weisen darauf hin, daß F. den Wohnsitz erhalten, welchen ibr Vertreter nach den allgemeinen Bestimmungen für sie begründet; der §. 1556 regelt
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0342, Friedrich II. (König von Preußen) Öffnen
Justizwesens berufen wurde, nahm die Reform des preuß. Rechts einen erfolgreichen Fortgang. Carmer und Suarez arbeiteten das Allg. Preuß. Landrecht aus, das für die damaligen preuß. Provinzen ein einheitliches Recht herstellte und als ein wahres Muster
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0602, von Gaupp bis Gauß Öffnen
mit Erfolg bekämpft wurden. Hierher gehören Persönlichkeiten wie Cartouche, Nicol List, Lips Tullian, Bayrischer Hiesel, Schinderhannes, die rhein. Räuberbanden, die Bocksreiter, die Räuberbanden im Spessart u. a., von deren Dasein, Prozeß und blutigem
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0870, von Germanisieren bis Germantown Öffnen
868 Germanisieren - Germantown änderung der Grundbesitz- und Münzverhältnisse. Die G. V. sind Stammesrechte, nicht Landrechte. Sie haben Geltung für alle Stammesgenossen, welche auch außerhalb ihres Stammesgebietes nach ihrem angeborenen Rechte
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0900, von Hausstock bis Haustelegraphen Öffnen
reklamiert werden können; und eben dies lehrt der Kommentator des Bayrischen Landrechts. Umgekehrt gehören nach Ooäs civil und Badischem Landr. Art. 564 Tauben, wenn sie in andere Taubenhäuser (coloiudiEi-) übergehen, dem Eigentümer dieser
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0552, von In cassa bis Incitieren Öffnen
) oder für einen wohlthätigen Zweck, oder wenn die Unbestimmt- heit später geHoden werden kann, endlich zu Gunsten einer erst in das Leben zu rufenden jurist. Person. Vgl. Bayrisches Landr. III, 6, §. 5. Die neuern Ge- setze schweigen fast ausnahmslos über diese Frage. Vgl
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0259, von Loheia bis Lohfarbe Öffnen
. Lohengrin (Loherangrin), ein nach dem Namen des Haupthelden benanntes mittelhochdeutsches Gedicht, das in zehnzeiligen Strophen, im «schwarzen Ton», um 1280‒90 von einem thüring. Dichter begonnen, von einem bayrischen fortgesetzt und vollendet wurde
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0484, von Mahlmühle bis Mahlzeiten Öffnen
Brautschenkung, bedeutet, soweit es noch vorkommt, meist soviel wie Verlobungsgeld, eine Daraufgabe zum Zeichen, daß das Verlöbnis zu stande gekommen ist. Nach dem Bayrischen Landrecht wird der M. gültig versprochen, ohne daß die Beobachtung
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0932, von Mißbrauch bis Mißheirat Öffnen
. Mißgeburt, eine unvollkommene Entwicklung oder Verkümmerung der natürlichen Bildung des Fötus, verbunden mit Funktionsstörungen einzelner Körperteile (s. Mißbildungen). Das Preuß. Allg. Landrecht enthält in I, 1, §§. 17, 18 die Vorschriften
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0451, von Privatrecht bis Privilegium Öffnen
Noten- umlaufs M. M. M. Reichsbank...... 120 000 000 unbeschränkt 293 400 000 Sächsische Bank . . . 30 000 000 16 771000 Bayrische Notenbank. 10 500 000 70 000 000 32 000 000 Bank
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0678, von Rechtspraktikant bis Rechtssprecher Öffnen
(Eichhorn, Albrecht, Homeyer, Beseler, Stobbe u. a.), der Partikularrechte (Preußisches Landrecht von Dernburg, Österreichisches bürgerliches Recht von Unger, Württembergisches Privatrecht von Wächter, Bayrisches Privatrecht von Roth u. a.), des
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0693, von Widerruf bis Widerstand Öffnen
Veränderungen an derselben, durch welche der Wille der Aufhebung einer schriftlichen Willenserklärung ausgedrückt zu werden pflegt. So auch das Deutsche Bürgerl. Gesetzb. §. 2255. Das Badische Landrecht hat im Satz 1038 a eine besondere Vorschrift, welche
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0068, von Pflichtexemplare bis Pflichtteil Öffnen
Landrecht es ausdrücken, nur über einen Bruchteil seines Nachlasses verfügen. Die andern Rechte fassen die Sache von dem Standpunkt des pflichtteilsberechtigten Erben aus auf. Ihm muß etwas gelassen werden. Würde er, wenn der Erblasser nicht verfügt, den
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1018, von Zubuße bis Zuchtwahl Öffnen
bei Handlungslehrlingen), in Preußen nicht dem Ehemann gegen die Ehefrau (wohl aber nach Bayrischem Landrecht) und nicht der Herrschaft gegen das Gesinde zu, jedoch unter Beschränkung auf ein Maß, dessen Überschreitung strafgerichtliche Verfolgung
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0123, von Lëu bis Leuchsenring Öffnen
für das holographische und das mystische Testament, in welchem der Testator den Bedachten (Erben) nicht benennt, sondern auf eine besonders verschlossene Urkunde verweist, in der sich der Name findet, sonst eröffnet der Notar. Nach dem Bayrischen